- Drittvergleich
- Begriff aus dem Körperschaftsteuerrecht: Übersteigt ein Gesellschafterdarlehen bei einer Kapitalgesellschaft einen gesetzlich anerkannten Toleranzbereich (Safe Heaven), wird bei der Frage, ob das Darlehen steuerlich anerkannt oder aufgrund der Sonderregelungen über die ⇡ Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG) als Umgehung der Gewinnbesteuerung eingestuft werden muss, der Vergleich zu fremden Dritten herangezogen. Es wird darauf abgestellt, ob dieser das Darlehen zu vergleichbaren Konditionen gegeben hätte oder ob ohne die Kreditgewährung durch den Gesellschafter Eigenkapital hätte aufgenommen werden müssen.
Lexikon der Economics. 2013.